Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte werden meist in Unternehmen eingesetzt. Viele Unternehmen ziehen es vor, speziell ausgebildete Brandschutzbeauftragte mit einschlägiger Expertise von außerhalb zu bestellen. Wenn ein Brandschutzbeauftragter von außen in das Unternehmen kommt, wird er als externer Brandschutzbeauftragter bezeichnet. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt in der DGUV Information 205-003 dar, welche Aufgaben in einem Unternehmen von Brandschutzbeauftragten übernommen werden sollten. Nachfolgend werden die Empfehlungen kurz zusammengefasst.

Zu den wichtigsten Aufgaben, die ein Brandschutzbeauftragter in einem Unternehmen wahrnehmen sollte, zählt die Beurteilung der Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen. Er sollte bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren sowie auch beim Einsatz brennbarer Werkstoffe beratend zur Seite stehen. Demzufolge sollte er auch Betriebsanweisungen die den Brandschutz betreffen mit formulieren. Bei der Umsetzung besonderer Anforderungen des Feuerversicherers bzw. brandschutzrelevanter behördlicher Anordnungen sollte in jedem Fall ein Brandschutzbeauftragter zu Rate gezogen werden. Wenn Neu-, Um- und Erweiterungsbauten in Planung sind, sollte immer ein Brandschutzbeauftragter mit einbezogen werden. Gleiches gilt wenn angemietete Immobilien in den Betrieb zu integrieren sind. Auch die optimale Ausstattung mit Feuerlöschern sollte hierbei Gegenstand der Beratungen sein.

Jenseits der Arbeitsplatzgestaltung sollte ein Brandschutzbeauftragter die Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehr- und Alarmplänen überprüfen. Außerdem sollte er bei der Planung, der Organisation und der Durchführung von Räumungsübungen hinzugezogen werden.

Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten gehört es auch, die Führungskräfte des betreffenden Unternehmens bei regelmäßigen brandschutzspezifischen Unterweisungen der Beschäftigten unterstützen. Mitarbeiter, denen im Brandfall besondere Aufgaben zukommen, sollten von ihm gesondert geschult werden. Dies gilt insbesondere für Personal, das im Brandfall für die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen zuständig ist.

Ein Brandschutzbeauftragter sollte die sachgemäße Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen kontrollieren. Er sollte die Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen überwachen. Die Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen sollte von ihm organisiert werden. Kommt es zum Ausfall von brandschutztechnischen Einrichtungen, sollte er an der Entwicklung von Ersatzmaßnahmen mitarbeiten.

In der Außenkommunikation sollte ein Brandschutzbeauftragter das jeweilige Unternehmen in Gesprächen mit Brandschutzbehörden, Arbeitsschutzbehörden und Feuerwehren unterstützen. Gleiches gilt für etwaige Gespräche mit dem Feuerversicherer.

Auch dokumentarische Aufgaben sollten vom Brandschutzbeauftragten wahrgenommen werden. Ihm obliegt es, die Tätigkeiten im Brandschutz nicht nur mitzugestalten, sondern auch zu dokumentieren. Hierzu sind beispielsweise Begehungsprotokolle, Prüfberichte oder Mängelmeldungen zu erstellen.

Einen kompletten Überblick finden Sie bei Ihren externen Brandschutzbeauftragten in Berlin.

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