Berufsgefahren gehören zu manchen Berufen dazu, unteranderem liegt die Gefahr bei Dachdeckern und anderen Handwerken sehr hoch. Trotz allen Sicherheitsmaßnahmen geschieht es leider oft, dass diese bei einem Fehltritt oder durch Stolpern bei einem Absturz zu Schaden kommen. In diesem Beitrag erfahren Sie welche nötigen Sicherheitsmaßnahmen es gibt, um diese Gefahr so gering wie möglich zu halten.
Absturzsicherung während der Bauphase
Zunächst müssen alle Dacharbeiten, die in einer Höhe über 2 Meter stattfinden, einen Schutz vor einem Absturz vorweisen. Wenn dies aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, müssen zumindest Auffangeinrichtungen vorhanden sein. Kollektive Schutzmaßnahmen sowie technische Sicherheit, können von allen Beteiligten genutzt werden und haben deshalb auch Vorrang vor der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Beispiele für Kollektive Schutzmaßnahmen wären unteranderem:
- Ein Fangnetz
- Geländer an Dachkanten
- Absturz- oder Trittschutz bei Dachöffnungen
Der Anseilschutz ist nur zur persönlichen Sicherung und nur zulässig, wenn der kollektive Schutz aus technischen Gründen nicht möglich ist. Mitarbeiter, die auf dem Dach arbeiten, müssen eine Schulung zum Arbeiten auf Dächern absolviert haben und eine persönliche Eignung vorweisen.
Absturzsicherung nach der Bauphase
Meistens werden Dächer nach dem Bau nur noch zur Inspektion, Reparatur oder Wartung zwischen den Lichtkuppeln sowie Lichtbändern betreten. Im Normalfall sollte aber jedem Handwerk davon ausgehen, dass die Lichtkuppeln und Lichtbändern nicht zu betreten sind. Bei manchen Gebäuden ist jedoch ein Durchbruchschutz bei Lichtkuppeln Pflicht. Wenn diese geprüft wurden, erhalten Sie bei Einhaltung der Norm einen Sticker von der MPA oder LGA. Für Wartungsarbeiten am Dach sind Abbruchnetze, Gitterschutz und Durchbruchschutz ebenfalls verpflichtend.
Systeme für die Durchsturzsicherheit
Lichtkuppeln und Lichtbänder sind durch den Aufsetzkranz eigenen Bauteile und werden nicht als ein Teil des Daches gezählt. Die Mindestaufsetzkranzhöhe beträgt 15 cm, bei RWA-Anlagen müssen es sogar 25 cm zwischen Abzugsöffnung und Dachebene sein. Meist werden Lichtkuppeln und Bänder eingebaut, um dem Gebäude mehr natürliches und ausreichendes Licht zu spenden. Systeme für den Durchbruchschutz kann man Grundsätzlich in 4 Gruppen einordnen:
- Maßnahmen auf oder an Lichtschalkonstruktionen
- Maßnahmen auf der Höhe des Aufsetzkranzes in der Lichtöffnung
- Maßnahmen unterhalb des Aufsetzkranzes
- Maßnahmen über und unterhalb des Aufsetzkranzes in der Lichtöffnung
Fazit
Ein Durchbruchschutz ist nicht immer verpflichten, trotzdem sollte ein Gebäude diese zur Sicherheit der Mitarbeiten auf dem Dach aufweisen. Jährlich geschehen mehrere Absturzunfälle, die eventuell mit einem Durchbruchschutz hätten verhindert werden können. Wenn Sie sich und Ihren Mitarbeitern etwas mehr Schutz bieten wollen, können Sie sich gerne bei Ihren Experten für Brandschutzanlagen genauer informieren.