Sind die Vorschriften für Gefahrguttransporte in der EU anders?

Wer auf einer Schnellstraße gefahren ist oder auf Landstraßen hat bestimmt schon einmal einen LKW gesehen, auf dem ein „Gift-Kennzeichen“ befestigt war. Haben Sie sich beim Vorbeifahren auch schon unwohl gefühlt? In diesem Beitrag möchten wir Ihnen zeigen, welch hohe Ansprüche Gefahrguttransporte in Deutschland unterliegen.

Was ist ADR?

Wer in den Grenzen der EU unterwegs ist, für den gelten für Gefahrguttransporte die Bestimmungen des ADR. Die Abkürzung „ADR“ steht für das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route).

Von den Ländern wird das ADR in jeweiligen Gefahrgutverordnungen umgesetzt. In Deutschland überträgt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) – ehemals Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) – die ADR-Regelung auf die nationale Ebene.

Die ADR-Vorschriften für Gefahrguttransporte

Das ADR ist ein komplexes Gefahrgut-Regelwerk und umfasst die Vorschriften für:

  • Die Klassifizierung,
  • Verpackung,
  • Kennzeichnung
  • Und Dokumentation von Gefahrgütern.

Verpackung und Transport von gefährlichen Gütern

Das ADR definiert für jede der neun Gefahrgutklassen spezifische Vorschriften für Transport und Verpackung. Dabei werden Regelungen bezüglich des Baus und Prüfung von Behältern und Tanks sowie von für den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen für Gefahrguttransporte besprochen.

Das ADR-Regelwerk enthält außerdem Vorschriften für Gefahrguttransporte, die auf mehreren kombinierten Transportwegen stattfinden.

Bußgelder bei Verstößen gegen die ADR-Vorschriften

Die ADR-Vorschriften für Gefahrguttransporte sind gesetzlich verpflichtend, bei Missachtung oder Verstößen gegen die Vorgabe drohen für alle Beteiligten hohen Bußgelder.

VerstoßBußgeld
Orange Tafel nicht oder nicht sichtbar angebracht300,00 €
Orange Tafel nicht richtig/ nicht richtig sichtbar angebracht100,00 €
Dichtigkeit nicht überprüft250,00 €
Schriftliche Weisung nicht mitgeführt150,00 €
Beförderungspapiere nicht mitgeführt150,00 €
Bescheinigung über Basiskurs oder Aufbaukurs nicht mitgeführt500,00 €
Rauchverbot nicht beachtet250,00 €
Nach dem Entladen nicht gereinigt250,00 €
An unzulässiger Stelle be- oder entladen100,00 €

Fazit

Gefahrguttransporte sind keine gewöhnlichen Fahrten, sie benötigen eine gesonderte Ausbildung der Fahrer. Wenn Gefahrgut ohne vorhandene Lizenz transportiert wird, können Bußgelder im vierstelligen Bereich erwartet werden. Für Unternehmen, die keinen Gefahrgutfahrer im Unternehmen haben, gibt es die Kurier- und Kleintransportunternehmen, die diese Transporte für Sie übernehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert