Es kann schnell passieren: Ein Mitarbeiter fährt mit einem Firmenwagen und wird geblitzt. Einige Tage oder Wochen später steht die Polizei im Büro und möchte wissen, wer hinter dem Steuer saß. Doch welche Rechte und Pflichten hast du als Arbeitgeber oder Mitarbeiter in dieser Situation?
Wer trägt die Verantwortung?
Zunächst einmal ist der Halter eines Fahrzeugs verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, wenn ein Verkehrsverstoß begangen wird. Das bedeutet, dass der Halter in der Regel mitteilen muss, wer das Auto zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat. Aber wie sieht es aus, wenn du nicht der Halter bist, sondern vielleicht der Arbeitgeber oder ein Kollege?
Muss ich den Fahrer benennen?
Die klare Antwort lautet: Nein, du bist nicht dazu verpflichtet, aktiv der Polizei mitzuteilen, wer der Fahrer war – zumindest nicht, solange du nicht offiziell als Zeuge befragt wirst. Es gibt nämlich in Deutschland das sogenannte Auskunftsverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass du gegenüber der Polizei keine Aussage machen musst, wenn du dich nicht dazu verpflichtet fühlst oder es sich um nahestehende Personen handelt.
Sobald jedoch eine offizielle Zeugenbefragung stattfindet, musst du, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht (z.B. gegenüber engen Angehörigen) besteht, wahrheitsgemäß antworten. Die Polizei wird dich in diesem Fall auch formell belehren, dass du als Zeuge aussagst und die Pflicht hast, korrekte Angaben zu machen. Eine reine Nachfrage ist jedoch noch keine formelle Zeugenbefragung.
Zeugnisverweigerungsrecht – Wann gilt es?
Falls du den Fahrer kennst und es sich um eine Person handelt, die dir nahesteht (wie zum Beispiel ein Familienmitglied oder enge Mitarbeiter), hast du das Recht, die Aussage zu verweigern. Dieses Recht ist in § 52 der Strafprozessordnung (StPO) festgeschrieben. Es ist wichtig zu wissen, dass dieses Recht nicht für alle Situationen gilt, sondern nur, wenn es sich um bestimmte enge Beziehungen handelt.
Wann sollte man rechtlichen Rat einholen?
Sich über die eigenen Rechte und Pflichten bei einer Polizeibefragung im Klaren zu sein, ist essenziell. Vor allem, wenn du unsicher bist, ob und wie du Aussagen treffen solltest, ist es empfehlenswert, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht kann dir helfen, den richtigen Weg zu finden und zu vermeiden, dass du ungewollt gegen gesetzliche Pflichten verstößt.
Wenn du in einer ähnlichen Situation bist oder Fragen zu deinen Rechten hast, empfehle ich dir, dich mit einem Anwalt im Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen.