Erbrecht – Streitigkeiten vermeiden

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, kochen die Gefühle hoch. Insbesondere, wenn es ums Erbe geht, kommt es häufig zum Streit zwischen den Hinterbliebenen. Einer der Erbberechtigten fühlt sich vielleicht übergangen oder der Pflichtteil am Erbe wird als zu niedrig angesehen. Die Gründe, aus denen es zu Erbstreitigkeiten kommen kann, sind vielfältig. Doch wie kann ein Erbstreit von vornherein vermieden werden?

Erbstreit – die wichtigsten Gründe und entsprechende vorbeugende Maßnahmen

Die erste Frage, die sich bei einem Sterbefall stellt, ist wer überhaupt erbberechtigt ist bzw. erben soll. In Deutschland sind laut Erbrecht verschiedene Erbenstellungen denkbar. Ein Streit ums Erbe entbrennt meist, wenn es um die Höhe des Nachlasses oder die Erbenstellung geht. Insbesondere, wenn mehrere Kinder vorhanden sind, kommt es häufig zu Erbstreitigkeiten. Immobilien stellen häufig eine Streitthema dar. In folgenden Erbsituationen kann es rasch zu einem Streit zwischen den Erben kommen:

– Liegt keine letztwillige Verfügung, sprich Testament, vor so greift die gesetzliche Erbfolge. Innerhalb dieser Erbfolge wird die Familie in verschiedene Ordnungen, die nacheinander erbberechtigt sind, aufgeteilt. Zu Streitigkeiten um die gesetzliche Erbfolge kommt es in den meisten Fällen dann, wenn schon vor dem Erbfall Probleme vorhanden waren und ein Erbe sich übergangen fühlt. Um solchen Streitigkeiten vorzubeugen, sollte jede Person, die etwas vererben möchte, vorab ein detailliertes Testament aufsetzen.

– Die gesetzliche Erbfolge kann vom Erblasser mittels Testaments oder Erbvertrag außer Kraft gesetzt werden. Der Erblasser kann dann nach freiem Willen verfügen, welche Teile seines Vermögens an welchen Erben gehen sollen. Ausgenommen sind nur Pflichtteilansprüche, die auch bei der willkürlichen Erbfolge bestehen bleiben. Es ist daher wichtig, bei der Aufsetzung des Testaments oder Erbvertrages, auf alle Pflichtanteilansprüche Rücksicht zu nehmen.

– Besonders häufig kommt es zum Erbstreit wenn eine Erbengemeinschaft besteht. In diesem Fall müssen die Miterben den Nachlass gemeinsam verwalten. Da kann es schnell zu einer Erbauseinandersetzung kommen, was zu Streitigkeiten führen kann. In der Regel lassen sich solche Streitigkeiten nur mit Hilfe von Anwälten klären. Eine Mediation kann hilfreich sein, um einen Erbstreit zu vermeiden.

Fazit

Wer schon vor seinem Ableben dafür sorgen möchte, dass sich die Erben später nicht zerfleischen, der sollte das Erbe in einem Testament detailliert auflisten und aufteilen. Dies gilt allerdings nicht nur bei einer großen Erbmasse, sondern auch, wenn weniger zu vererben ist. Grundsätzlich sollte sich der zukünftige Erblasser im Zweifelsfall Hilfe bei der Erstellung eines erbrechtlich relevanten Testaments an die Seite holen. Ein Anwalt, der sich im Bereich Erbrecht auskennt, kann Fehler vermeiden helfen, so dass das Risiko eines späteren Erbstreits minimiert wird.

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