Die Welt des digitalen Marketings boomt und Influencer sind längst nicht mehr nur Freiberufler, die auf eigene Rechnung posten. Viele arbeiten mittlerweile festangestellt in Unternehmen oder Agenturen. Doch welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gelten eigentlich für Influencer im Angestelltenverhältnis? Hier ein Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten in diesem modernen Berufsfeld.
Arbeitsvertrag: Mehr als nur Likes und Follower
Auch Influencer mit Festanstellung benötigen einen soliden Arbeitsvertrag. Darin sollten Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsanspruch und mögliche Sonderregelungen klar definiert sein. Eine der größten Fragen ist oft: Wem gehören die erstellten Inhalte? In vielen Fällen sichert sich der Arbeitgeber die Nutzungsrechte, aber das sollte vertraglich festgelegt werden. Besonders wichtig ist auch, ob der Influencer weiterhin eigene Kanäle betreiben darf oder exklusive Inhalte für das Unternehmen erstellen muss.
Arbeitszeit: Flexibel oder rund um die Uhr verfügbar?
Viele Unternehmen erwarten von ihren Influencern, dass sie auch abends oder am Wochenende auf Social-Media-Trends reagieren. Aber auch für digitale Kreative gilt das Arbeitszeitgesetz: Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden, mit Ausnahmen bis zu zehn Stunden. Wer ständig auf Abruf ist, sollte klären, ob dies als Arbeitszeit gewertet wird – oder ob hier eine Rufbereitschaftsklausel greift.
Homeoffice und mobiles Arbeiten: Freiheit oder Grauzone?
Influencer arbeiten oft von unterwegs oder im Homeoffice. Doch nicht jede Homeoffice-Regelung bedeutet grenzenlose Freiheit. Arbeitnehmer haben zwar kein generelles Recht auf Homeoffice, aber wenn es vertraglich vereinbart ist, müssen auch Themen wie Arbeitszeiterfassung und Datenschutz beachtet werden. Wer mit sensiblen Unternehmensdaten arbeitet, sollte besonders darauf achten, dass private und geschäftliche Inhalte nicht vermischt werden.
Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte: Wem gehört der Content?
Ein großes Thema im Influencer-Marketing ist das Urheberrecht. Wird Content während der Arbeitszeit erstellt, gehört er in der Regel dem Arbeitgeber. Schwieriger wird es, wenn Influencer eigene Ideen oder ihren Namen als Marke einbringen. Hier sollte klar geregelt sein, ob und in welchem Umfang sie ihre Inhalte auch außerhalb des Unternehmens nutzen dürfen. Zudem ist zu beachten, dass Influencer ihr Gesicht und ihre Stimme als „Markenzeichen“ einsetzen – was passiert also, wenn sie das Unternehmen verlassen? Eine vertragliche Regelung zur Nutzung von Bildrechten kann hier Klarheit schaffen.
Kündigung und Wettbewerbsverbote: Was passiert nach dem Job?
Wie in jedem anderen Job kann es auch hier zur Kündigung kommen – sei es durch den Arbeitgeber oder den Influencer selbst. Viele Unternehmen sichern sich durch Konkurrenzschutzklauseln ab, die den Influencer für eine bestimmte Zeit daran hindern, für direkte Wettbewerber zu arbeiten oder eigene Kooperationen einzugehen. Solche Klauseln sind aber nur wirksam, wenn sie verhältnismäßig sind und mit einer finanziellen Entschädigung verbunden werden.
Social-Media-Richtlinien: Was darf man privat posten?
Auch private Postings können im Arbeitsverhältnis problematisch sein. Unternehmen setzen oft Social-Media-Richtlinien fest, um zu vermeiden, dass sich Influencer zu kritischen Themen äußern oder interne Informationen preisgeben. Ein vollständiges Verbot privater Meinungsäußerungen wäre jedoch unzulässig – die Meinungsfreiheit bleibt auch für Influencer bestehen. Wer sich aber öffentlich negativ über den eigenen Arbeitgeber äußert, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.
Die Zukunft des Influencer-Arbeitsrechts
Influencer-Marketing ist ein junges Feld, und viele arbeitsrechtliche Fragen sind noch nicht endgültig geklärt. Klar ist aber: Je professioneller die Branche wird, desto wichtiger sind klare Verträge und transparente Regelungen. Influencer, die angestellt arbeiten, sollten ihre Rechte genau kennen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen. Denn auch wenn der Job kreativ und flexibel ist – ein solides Arbeitsverhältnis sollte nicht nur auf guten Engagement-Raten basieren.